Wohnzonen sind hauptsächlich für Wohnbauten bestimmt. Zu ihrer Erschliessung, Ausstattung und Versorgung mit Gütern und Leistungen des täglichen Lebensbedarfs sind in der Regal auch Bauten und Anlagen anderer Art üblich und erforderlich.8 Ein einheitlicher bundesrechtlicher Begriff der Wohnnutzung existiert nicht. Diese kann in erster Linie als eine Reihe verschiedener Zwecke und Tätigkeiten beschrieben werden, zu denen etwa Erholung, Schlafen, Essen oder Hausarbeit gehören.