Die Gemeinde Thunstetten beantragt in ihrer Stellungnahme vom 30. August 2021 ebenfalls, die Beschwerde sei abzuweisen. Sie hält im Wesentlichen fest, dass es sich bei der L.________strasse um eine Quartierstrasse mit geringem Verkehrsaufkommen und nicht um eine Durchgangsstrasse handle. Aus diesem Grund und weil das Wohnmobil in der Regel nicht täglich bewegt werde, erachte sie die Verkehrssicherheit als genügend. Ausserdem sei der bestehende Strassenanschluss auf der Bauparzelle sehr schmal, weshalb durch die Manöver der Fahrzeuge die Strasse mehr belastet werde als mit einem zusätzlichen Strassenanschluss.