Die L.________strasse als Quartierstrasse werde nur äusserst selten befahren und die Verkehrssicherheit zu jeder Zeit gewährleistet. Parkiere er das Wohnmobil in der zu engen Einfahrt, sei die Sicherheit weniger gewährleistet (häufiges Umparkieren, Besucher müssten am Strassenrand parkieren, Wegfahren vom Grundstück auf die Strasse mit Wohnmobil nicht anders als vom Abstellplatz). Das Baugesuch beziehe sich auf einen zweidimensionalen Abstellplatz und das Aufstellen von Wohnwagen oder Mobilheimen auf bestehenden Abstellflächen während der Nichtbetriebszeit sei ohne Baubewilligung zulässig.