und der Erholung nutze. Die vom Beschwerdeführer aufgezählten alternativen Abstellmöglichkeiten würden weitreichende bauliche Massnahmen und finanzielle Folgen nach sich ziehen (Fällung von Bäumen oder Entfernung des erst Ende 2019 angelegten Steingartens mit Stützmauer zum Nachbargrundstück entlang der langen Einfahrt). Ausser dem Beschwerdeführer störe sich niemand aus der Nachbarschaft, wenn er das Wohnmobil am beantragten Standort parkiere und jeweils von dort wegfahre. Die L.________strasse als Quartierstrasse werde nur äusserst selten befahren und die Verkehrssicherheit zu jeder Zeit gewährleistet.