Dieses könne er mit dem normalen Führerausweis fahren, weil das Gesetz nicht zwischen Personenwagen und Wohnmobilen unterscheide. Ausserdem brauche der Besitzer eines Wohnmobils laut Rechtsprechung keine Genehmigung, um es auf einer Abstellfläche auf dem eigenen Grundstück abzustellen. Der durch ihn beantragte Abstellplatz sei zonenkonform und in der Gemeinde Thunstetten sei es gängige Praxis, dass Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Strassenabstands für einen Autoabstellplatz erteilt würden.