3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seiner Beschwerdeantwort vom 19. August 2021 beantragt der Beschwerdegegner sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Er begründet dies im Wesentlichen damit, gemäss Bauverordnung dürfe sein Grundstück über insgesamt vier Parkplätze verfügen. Er wolle ein Wohnmobil auf dem Abstellplatz abstellen, welches über die Masse 6.96 m x 2.34 m x 2.90 m verfüge. Dieses könne er mit dem normalen Führerausweis fahren, weil das Gesetz nicht zwischen Personenwagen und Wohnmobilen unterscheide.