Strassenanschlussbewilligung und die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstands. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 2. August 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und stellte folgende Anträge: 1. Dem Baugesuch Nr. 2021-1505, auf der Liegenschaft Thunstetten-Gbbl.-Nr. H.________, ist der Bauabschlag zu erteilen. 2. Eventualiter ist die angemeldete Rechtverwahrung vorzumerken. 3. Eventualiter ist vom Begehren um Lastenausgleich Protokoll zu nehmen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.