Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der unmittelbar an die Bauparzelle angrenzenden Nachbarparzelle Thunstetten Grundbuchblatt Nr. I.________. Mit Entscheid vom 1. Juli 2021 bewilligte die Gemeinde Thunstetten das Bauvorhaben. Der Entscheid umfasste neben der Baubewilligung insbesondere auch die 1/9 BVD 110/2021/134