1. Der Beschwerdegegner reichte am 7. März 2021 bei der Gemeinde Thunstetten ein Baugesuch ein für das Erstellen eines Autoabstellplatzes auf Parzelle Thunstetten Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 und steht im Eigentum des Beschwerdegegners. Nach einer vorläufigen Prüfung gab die Gemeinde dem Beschwerdegegner Gelegenheit, das Baugesuch anzupassen und zu ergänzen. Am 17. März 2021 reichte der Beschwerdegegner ein überarbeitetes Baugesuch sowie ein Ausnahmegesuch für das Unterschreiten des Strassenabstands ein. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache.