Eine besonders nahe Beziehung zum Streitgegenstand aufgrund einer räumlichen Nähe ist nicht gegeben. Das Baugrundstück befindet sich ausserdem über 600 m vom Wohlensee entfernt, weshalb nicht ersichtlich ist, welche Auswirkungen das hier umstrittene Vorhaben auf den Wohlensee oder die Liegenschaft der Beschwerdeführerin haben könnte. Auch die Beschwerdeführerin macht keine konkreten Auswirkungen des Bauvorhabens auf ihre Liegenschaft geltend. Sie bringt nur in genereller Weise vor, ihre Liegenschaft sei von sämtlichen Vorgängen im oberen Teil des Wohlensees und von der anderen Seeseite her betroffen.