Letztendlich bringt die Beschwerdeführerin vor, die Projektänderungen stellten keine Verbesserung der Erschliessung oder Zufahrt dar, weshalb die Sicherheit der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen nicht gewährleistet sei. Ausserdem gehe nicht aus den Plänen hervor, ob das geplante Mehrzweckgebäude ebenfalls an die Holzschnitzelheizung der A.________ AG oder an das Fernwärmenetz angeschlossen werde.