Des Weiteren äussert die Beschwerdeführerin Kritik am Vorgehen der Bauverwaltung Frauenkappelen. Insbesondere sei sie an einer persönlichen Besprechung mit dem Bauverwalter interessiert gewesen und habe sich diesbezüglich schriftlich am 8. März 2021 bei der Gemeinde gemeldet, jedoch nie eine Antwort erhalten. Ihr sei ohne vorherige Erläuterungen der Bauentscheid zugestellt worden. Letztendlich bringt die Beschwerdeführerin vor, die Projektänderungen stellten keine Verbesserung der Erschliessung oder Zufahrt dar, weshalb die Sicherheit der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen nicht gewährleistet sei.