3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 29. Juli 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie vertritt die Auffassung, sie sei zur Einsprache gegen das Bauvorhaben legitimiert und beantragt sinngemäss die Aufhebung des Bauentscheids vom 1. Juli 2021. 1/7 BVD 110/2021/133