1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 24. Juli 2020 bei der Gemeinde Frauenkappelen ein Baugesuch ein für den Abbruch eines ehemaligen Schützenhauses und den Neubau eines Mehrzweckgebäudes auf Parzelle Frauenkappelen Grundbuchblatt Nr. G.________ sowie für dessen Anschluss an das Fernwärmenetzwerk. Die Parzelle liegt in der ZPP «Matte». Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. 2. Mit Bauentscheid vom 1. Juli 2021 verneinte die Gemeinde Frauenkappelen die Einsprachelegitimation der Beschwerdeführerin, trat auf deren Einsprache nicht ein und erteilte der Bauherrschaft die Baubewilligung.