1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit sie nicht gegenstandslos geworden ist. Die Verfügung der Gemeinde Saanen vom 25. Juni 2021 und die Verfügung des AGR vom 24. Februar 2021 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher D.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Saanen, Bauverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier