2020- 132] sei im Übrigen der Grund der energetischen Sanierung bereits als «konsumiert» zu betrachten. Weiter begründe der Beschwerdeführer auch nicht, weshalb er jährlich vor Ort 4 m3 Holz benötige, verfüge er doch über eine bewilligte Pelletheizung mit Pelletlagerraum.