28. Juli 2021 ebenfalls andeutet.15 Ohne Baubewilligung wurde auch keine Zonenkonformität und damit auch keine landwirtschaftliche Notwendigkeit festgestellt. Mit anderen Worten kann dem Vorbringen des Beschwerdeführers, es läge ein 1996 rechtmässig erstellter Anbau vor, welcher in seinem Bestand geschützt sei und seinerseits gestützt auf Art. 24c RPG erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden könne, nicht gefolgt werden. Unabhängig der genauen Entstehungsgeschichte des Wohnhauses und seinen Anbauten auf der Parzelle Nr. G.________ ist jedoch einhergehend mit den Parteien die Anwendung von Art.