1996 habe der Beschwerdeführer den damals bestehenden Schopf abgebrochen, da er verfault gewesen sei und habe erneuert werden müssen. Zusammen mit seinem Bruder [dem vorinstanzlichen Einsprecher] habe er den heute bestehenden Schopf gebaut, dessen Dimension seit dem Jahr 1996 unverändert geblieben sei. Im Jahr 2013 habe die Betonmauer, welche dem Bergdruck zum Opfer gefallen sei, erneuert werden müssen. Gleichzeitig sei damals der Betonboden eingelegt worden.