_, H.________strasse 9, 3778 Schönried, liess sich nicht vernehmen. Mit Eingabe vom 26. Oktober 2021 reichte die Gemeinde Saanen aufforderungsgemäss weitere Akten betreffend der Liegenschaft H.________strasse 15, 3778 Schönried, ein (Baugesuchsakten Nr. 2015-160 sowie Nr. 2020-132). Das AGR reichte auf entsprechende Aufforderung des Rechtsamts keine weiteren Akten betreffend der Liegenschaft H.________strasse 15, 3778 Schönried, ein. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen