3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,8 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Saanen beantragt mit Stellungnahme vom 10. August 2021 die Abweisung der Beschwerde und verweist auf ihren Bauentscheid und die Verfügung des AGR vom 24. Februar 2021. Mit Stellungnahme vom 6. September 2021 stellt das AGR den Antrag auf Abweisung der Beschwerde. Der im vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahren als Einsprecher Beteiligte Herr B.________, H.________strasse 9, 3778 Schönried, liess sich nicht vernehmen.