«1. Der Gesamtentscheid vom 25. Juni 2021 betreffend Bauabschlag und Wiederherstellungsanordnung sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die vom Beschwerdegegner, Herrn B.________, eingereichte Einsprache vom 31. Oktober 2020 sei abzuweisen. 3. Es sei der Bauherrschaft betreffend das Bauvorhaben auf der Parzelle Saanen Gbbl.-Nr. G.________ die Baubewilligung zu erteilen. - unter Kosten und Entschädigungsfolge –»