Mit Verfügung vom 25. Juni 2021 bewilligte die Gemeinde Saanen gestützt auf die Verfügung des AGR vom 18. März 2021 dieses Vorhaben.5 Diese Baubewilligung des Lagerraums für Pellets erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Andererseits ersuchte der Beschwerdeführer um nachträgliche Bewilligung für den «Anbau Unterstand/Lagerraum für Brennholz, Sportgeräte, Werkzeug, Gartengeräte». Mit Verfügung vom 24. Februar 2021 verweigerte das AGR sowohl eine Bewilligung des Vorhabens nach Art. 16a RPG6 (Zonenkonformität) als auch eine Ausnahmebewilligung nach Art.