Der Beschwerdeführer reichte sodann innert der ihm von der Gemeinde Saanen mit Schreiben vom 18. Juni 2020 bis Ende August 2020 gesetzten Frist am 27. August 2020 (Eingang bei der Gemeinde Saanen jeweils 3. September 2020) zwei Baugesuche ein. Einerseits ersuchte der Beschwerdeführer um nachträgliche Bewilligung für den «Einbau eines Lagerraums für Pellets». Mit Verfügung vom 25. Juni 2021 bewilligte die Gemeinde Saanen gestützt auf die Verfügung des AGR vom 18. März 2021 dieses Vorhaben.5 Diese Baubewilligung des Lagerraums für Pellets erwuchs unangefochten in Rechtskraft.