Danach versuchte der Beschwerdeführer, die offenen Mängel seines Baugesuchs vom 20. Juni 2016 zu beseitigen (v.a. fehlendes Näherbaurecht für die Garage/Unterstand zum Nachbargrundstück). In der Folge zog der Beschwerdeführer sein Baugesuch zurück, damit das Unterfangen in die verschiedenen, voneinander unabhängigen, Bauvorhaben unterteilt werden konnte. Mit Abschreibungsverfügung vom 28. Juli 2021 [recte: 2020] schrieb die Gemeinde Saanen das Baugesuch Nr. 2015-160 ab.4