Daraufhin reichte der Beschwerdeführer am 2. Dezember 2015 ein nachträgliches Baugesuch für den «Einbau eines Lagerraums für Pellets sowie für den Einbau eines Lagerraums für Holz» ein. Dieses wurde nach einer ersten formellen Überprüfung durch die Gemeinde Saanen zur Überarbeitung an den Beschwerdeführer zurückgeschickt. Am 20. Juni 2016 traf bei der Gemeinde das überarbeitete Baugesuch ein. Danach versuchte der Beschwerdeführer, die offenen Mängel seines Baugesuchs vom 20. Juni 2016 zu beseitigen (v.a. fehlendes Näherbaurecht für die Garage/Unterstand zum Nachbargrundstück).