1. Die Gemeinde Saanen hat im Sommer 2013 festgestellt, dass am Gebäude des Beschwerdeführers auf dem Grundstück Saanen Gbbl.-Nr. G.________ an der H.________strasse 15, 3778 Schönried,1 ohne Baubewilligung u.a. eine Garage/Unterstand angebaut worden war.2 Die Parzelle Nr. G.________ liegt in der Landwirtschaftszone. Im daraufhin eröffneten baupolizeilichen Verfahren fanden nebst anderen Abklärungen auch zwei Augenscheine vor Ort, einmal unter Teilnahme des AGR statt.