Inwieweit die Gemeinde diese Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem J.________weg bereits ausgeschöpft hat, ist aber unklar. Eine konsequente Durchsetzung des für die Verkehrssicherheit auf der Strasse erforderlichen Rückschnitts könnte sich allenfalls auch auf die Beurteilung des Verkehrsrisikos bei der Vorplatzausfahrt auswirken. Dies müsste gegebenenfalls in die Interessenabwägung im Hinblick auf den Widerruf der Baubewilligung vom 10. Dezember 1981 einbezogen werden. Auch insoweit besteht Bedarf nach zusätzlichen Abklärungen.