Auch Verhaltensanordnungen bei der Nutzung des neuen Tors zum Vorplatz fallen in Betracht. Die Gemeinde geht gemäss ihrer Stellungnahme vom 1. September 2021 davon aus, dass Fahrzeuglenker mit grösserer Vorsicht auf die Strasse ausfahren, wenn sie vorher das Tor öffnen müssen. Das dauernde Offenstehen des Tors ist daher nach Ansicht der Gemeinde zu vermeiden. Andererseits könnte sich aber eine Anordnung zum Geschlossenhalten des Tors auch negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken, wenn nämlich das Fahrzeug auf der J.________strasse steht, während die Lenkerin oder der Lenker nach der Ausfahrt auf die Strasse das Tor schliessen oder es vor der Einfahrt auf den Vorplatz öffnen muss.