Auf dem Plan "Grundriss/Fotos" vom 11. Januar 2021 sind die Sichtbermen bei der Garagenausfahrt (rot) und beim streitigen Vorplatz (blau) jeweils mit einer Beobachtungsdistanz von 3 m dargestellt. Die Beobachtungsdistanz von 3 m entspricht der VSS-Norm 40 273a Ziff. 11. Die erforderliche Knotensichtweite richtet sich nach der Zufahrtsgeschwindigkeit der vortrittsberechtigten Motorfahrzeuge. Bei Tempo 30 gilt eine erforderliche Sichtweite von 20-35 m (VSS-Norm 40 273a Tab. 1), wobei der untere Wert von 20 m bei untergeordneten Strassentypen gilt, der obere jedoch bei ungünstigen Verhältnissen wie bspw. grosser Längsneigung.