Dass damit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann, leuchtet nicht ohne weiteres ein. Zumal die Beschwerdeführenden die Garage nicht mehr als solche nutzen möchten17 und sich der Vorplatz in der Nähe des Hauseingangs befindet, dürfte auch das Interesse der Beschwerdeführenden an der Parkierung auf dem Vorplatz tendenziell eher grösser sein.