Die Gemeinde hat keine Rodungen oder andere flankierende Massnahmen zur Verbesserung der Sicht bei der Garagenausfahrt angeordnet. Da diese abgesenkt ist, erscheint fraglich, ob das im Plan eingezeichnete Sichtfeld selbst mit solchen Massnahmen überhaupt freigehalten werden könnte. Die Sichtverhältnisse sind somit bei beiden Ausfahrten problematisch. Die Garageneinfahrt bietet – anders als der Vorplatz – keine Wendemöglichkeit und erfordert daher Rückwärtsmanöver entweder bei der Ein- oder bei der Ausfahrt, während beim Vorplatz vorwärts ein- und auch ausgefahren werden kann.