Aufgrund des Verkehrsregimes auf dem J.________weg (Einbahnregime für motorisierte Fahrzeuge; daher Wegfahrt vom Grundstück der Beschwerdeführenden mit Motorfahrzeugen nur nach links) muss allerdings auf die gegenüberliegende Strassenseite ausgefahren werden. Die schlechte Sicht von der Garagenausfahrt auf von rechts (Ecke M.________weg/J.________weg) herannahende Fahrzeuge erscheint damit ebenfalls als problematisch. Die Gemeinde hat keine Rodungen oder andere flankierende Massnahmen zur Verbesserung der Sicht bei der Garagenausfahrt angeordnet.