Sichtbermen sowohl beim Vorplatz als auch bei der Garageneinfahrt deutlich nicht eingehalten. Die Gemeinde erachtet gemäss ihrer Stellungnahme vom 1. September 2021 die Sicht nach links als entscheidend. Von links nahten Velos und fahrzeugähnliche Geräte (fäG) auf der leicht abfallenden Strasse heran, die entsprechend lange Bremswege hätten. Für diese sei die Grundstücksausfahrt kaum erkennbar. Bei der Garagenausfahrt sei die Sicht nach links etwas besser als bei der Ausfahrt aus dem Vorplatz, sofern die Bepflanzung im Sichtfeld zurückgeschnitten werde.