Die Beschwerdeführenden unterbreiteten der Gemeinde auf deren Aufforderung hin16 einen Plan "Grundriss/Fotos" vom 11. Januar 2021, auf welchem die Sichtbermen bei der Garagenausfahrt (rot) und beim streitigen Vorplatz (blau) dargestellt sind. Gemäss diesem Plan sind die 14 Vorakten pag. 18 15 BVR 1999 S. 309 E. 2b 16 Vorakten pag. 2 f. 7/13 BVD 110/2021/131