Entspricht die Baubewilligung nicht (mehr) den Vorschriften, so stehen einander das Interesse an der Herbeiführung eines vorschriftskonformen Zustands und die privaten Interessen der Betroffenen sowie das allgemeine Interesse an der Rechtssicherheit gegenüber. Der Widerruf einer rechtskräftigen Baubewilligung ist daher nur unter einschränkenden Voraussetzungen möglich.