d) Da die gemäss der VSS-Norm 40 273a "Knoten; Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene" empfohlenen Sichtweiten bei der Ausfahrt vom Vorplatz auf die J.________strasse nicht eingehalten sind,13 stellt sich die Frage, ob gemäss Art. 84 Abs. 2 SG aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Beseitigung oder Anpassung verlangt werden kann. Konkret steht in Frage, ob die Nutzung des Vorplatzes für die Parkierung von Motorfahrzeugen untersagt werden darf bzw. muss. Da für diese Nutzung eine formelle Bewilligung vorliegt, müsste diese dafür widerrufen werden. 5. Widerruf