85 Abs. 4 SG). Insoweit gilt für Bauten und Anlagen an Strassen eine eingeschränkte Besitzstandsgarantie. c) Die Besitzstandsgarantie kommt zum Tragen, wenn neue Vorschriften oder Pläne erlassen wurden und eine bestehende Baute diesen widerspricht. War eine bestehende Baute bereits von Anfang an materiell rechtswidrig und wurde dennoch bewilligt, wird Art. 3 BauG in der Praxis analog angewendet.12 9 Vgl. E-Mailverkehr in Vorakten pag. 11 sowie Vorakten pag.15 10 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) 11 Vgl. BDE 110/2018/72 E. 3b 12 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 3 N. 2c