Auch die Nutzung des Vorplatzes und des zugehörigen Strassenanschlusses wird mit dem Bauvorhaben nicht verändert. Die Beschwerdeführenden wollen das Wohnhaus weiterhin als Einfamilienhaus nutzen.5 Dies ist ohne weiteres plausibel, da das Wohnhaus auch mit dem geplanten zusätzlichen Badezimmer, mit der Terrassenerweiterung und dem unbeheizten Anbau ein Einfamilienhaus darstellt. Der Vorplatz mit Strassenanschluss wird demnach weiterhin, wie im Jahr 1981 bewilligt, im Umfang der Bedürfnisse einer Familie zum Abstellen von Velos (die neu auch im Anbau untergebracht werden können), Motorrädern und Fahrzeugen verwendet.