2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 26. Juli 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 30. Juni 2021 insoweit, als damit die Baubewilligung vom 10. Dezember 1981 widerrufen wird. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Gemeinde die Vorakten sowie die Akten der Baubewilligung vom 10. Dezember 1981 ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Hilterfingen beantragt mit Stellungnahme vom 1. September 2021 die Abweisung der Beschwerde. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen