Mit Schreiben vom 23. Februar 2021 wies die Gemeinde das Bauvorhaben zur Verbesserung zurück. Sie verlangte unter anderem die Überarbeitung des Umgebungsgestaltungsplans mit den Strassenanschlüssen. Dafür sei die VSS-Norm 40 273a beizuziehen. Die Beschwerdeführenden reichten am 30. März 2021 neue Pläne und die Zustimmung der Nachbarn (Näherbaurecht) ein. Mit einem als "Teilbaubewilligung" betitelten Entscheid vom 30. Juni 2021 erteilte die Gemeinde Hilterfingen die Baubewilligung für das Vorhaben. Sie hielt im Entscheiddispositiv fest: "Nicht