1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer der Parzelle Hilterfingen Grundbuchblatt Nr. G.________. Diese ist mit einem Wohnhaus mit Garage bebaut. Am 10. Dezember 1981 bewilligte die Gemeinde dem damaligen Eigentümer die Erweiterung des Vorplatzes zum Abstellplatz für Velos, Motorfahrräder und Autos. Der Vorplatz verfügt über einen separaten Strassenanschluss an den J.________weg.