3. Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von CHF 8726.50 zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt C.________ und Frau Rechtsanwältin H.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Heimberg, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Fachstelle Lärmschutz, im Haus Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat