b) Was allfällige Reflexionswirkungen der geplanten Gebäude betrifft, hielt die im Rahmen der Ausarbeitung der Überbauungsordnung «J.________strasse» erstellte Lärmuntersuchung fest, Berechnungen zeigten, dass allfällige Reflexionseinflüsse aufgrund des Gebäudekomplexes etwa 0.6 bis 0.8 dB(A) betragen könnten und grundsätzlich nicht wahrnehmbar seien. Aufgrund von Frequenzverschiebungen könnten dennoch allfällige Reflexionseinflüsse subjektiv als störend wahrgenommen werden. Der Fassadengestaltung sei entsprechend Beachtung zu schenken, auf eine glatte, schallharte Fassade sei nach Möglichkeit zu verzichten.