7. Immissionen bei den Grundstücken der Beschwerdeführenden a) Die Beschwerdeführenden machen weiter geltend, bei Erstellung der zweiten Überbauungsetappe sei mit einer Zunahme der Lärmbelastung zu rechnen, die sie nicht dulden müssten. Die bauliche Anordnung und Ausgestaltung der Neubauten führe dazu, dass der Strassenlärm anders geleitet werde und in wesentlichen Teilen von den Baukörpern gegen ihre Grundstücke reflektiert würden. Zudem würden von den zahlreichen künftigen Wohnparteien Lärmemissionen ausgehen, die sich störend auswirken würden (Menschenlärm durch Sprechen, Schreien beim Zu- und Weggang etc.).