Diese Massnahme führt zudem zu einer weiteren Erhöhung der Wohnqualität, da auch die Balkone vor übermässiger Lärmbelastung geschützt werden. Daher weisen alle lärmempfindlichen Räume eine natürliche Lüftungsgelegenheit mit einer Lärmbelastung unterhalb der Immissionsgrenzwerte auf. Damit kann laut der Fachstelle Lärmschutz die Lärmbelastung an diesen Fenstern deutlich unter den Immissionsgrenzwert gesenkt werden.