Bauten einer nicht erheblichen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gegenüber. Weiter ist im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen, dass die betroffenen Wohnungen jeweils über zwei Schlafzimmer auf einer lärmabgewandten Seite verfügen und die Beschwerdegegnerin weitere Schallschutzmassnahmen realisieren wird, die sich positiv auf die Wohnhygiene auswirken. So ist auf den lärmexponierten Seiten der Gebäude jeweils pro Stockwerk nur ein 37 BGE 142 II 100 E. 4.6; BGer 1C_106/2018 vom 2. April 2019 E. 4.3. 38 BGer 1C_106/2018 vom 2. April 2019 E. 4.7; vgl. auch Stellungnahme der Fachstelle Lärmschutz vom 11. Februar