Es besteht somit ein grosses Interesse an der Realisierung des umstrittenen Bauvorhabens. Zudem ist die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte vorliegend mit 1 dB(A) am Tag und 3 dB(A) in der Nacht nicht erheblich.38 Hinzu kommt, dass das Tiefbauamt des Kantons Bern auf der J.________strasse 2020 einen lärmmindernden Belag eingebaut hat. Messungen haben eine lärmmindernde Wirkung von minus 4.8 dB(A) ergeben.39 Damit hat sich die Lärmsituation an der J.________strasse aktuell stark verbessert. Die lärmmindernde Wirkung wird zwar im Laufe der Zeit abnehmen, dürfte aber auch gegen Ende der Lebensdauer des Belags noch etwa minus 1 dB(A) betragen.