An diesen zentral gelegenen, durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Lagen sollen Entwicklungsmöglichkeiten sowohl für die Wirtschaft als auch für das Wohnen geschaffen und Verdichtungspotenziale ausgeschöpft werden. Es besteht ein grosses raumplanerisches Interesse, an gut erschlossenen Lagen innerhalb des Siedlungsgebiets – wie im vorliegenden Fall – zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Es handelt sich dabei um ein Interesse, das im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 31 Abs. 2 LSV stark zu gewichten ist.37