_» (darunter fällt der Perimeter der Überbauungsordnung «I.________strasse») zählt gemäss kantonalem Richtplan 2030 zum «urbanen Kerngebiet der Agglomerationen». Laut Richtplan sollen die urbanen Kerngebiete der Agglomerationen als Entwicklungsmotoren des Kantons gestärkt werden, sie seien Schwerpunkte der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung. An diesen zentral gelegenen, durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Lagen sollen Entwicklungsmöglichkeiten sowohl für die Wirtschaft als auch für das Wohnen geschaffen und Verdichtungspotenziale ausgeschöpft werden.