Theoretisch wäre es auch möglich, anstatt der geplanten quadratischen Wohntürme im Grundriss kleinere, rechteckige und mehr von der J.________strasse zurückversetzte Gebäude zu realisieren. Laut Art. 6 Abs. 5 UeV sind nämlich innerhalb der von der Überbauungsordnung definierten Baubereiche die Länge und Breite der Gebäude frei. Mit einer Verkleinerung der Gebäude und einem grösseren Abstand von der J.________strasse wäre eventuell die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte etwas tiefer und es wären allenfalls andere Grundrisse bzw. die Anordnung der Erschliessung an der Nordostseite möglich.